eBON - Druckst du noch oder begeisterst Du schon?

Jeder im Einzelhandel hat gewusst was kommt und das nicht erst am 01. Januar 2020. Die BON-Druckpflicht ist doch nur ein Bestandteil einer Verordnung, die weit darüber hinausgeht. Dummerweise sind nur die wesentlichen Teile der KassenSichV (Kassensicherungsverordnung) seitens der Finanzbehörden nicht termingerecht bereitgestellt worden, um das Thema komplett einzuführen. Geblieben ist dadurch zum 01.01.2020 nur ein komplett überflüssiger BON-Druckzwang, weil alle ursprünglichen Inhalte noch gar nicht da sind.

Jetzt kann man sich entweder dem allgemeinen Tenor anschließen und meckern, oder aber die Chance ergreifen und endlich aufräumen mit dem Papierquatsch. Statt Papier sollten moderne Kassensysteme die technischen Möglichkeiten nutzen, selbstverständlich unter Beachtung des Datenschutzes und mit einfachsten Mitteln!

Mit dem POSMAN eBON haben wir erstmals 2018 erstmals eine für jeden nutzbare Möglichkeit vorgestellt, BON's elektronisch zu versenden, ohne Kundendaten erfassen und speichern zu müssen! Und wenn wir vom BON sprechen, dann sprechen wir natürlich vom kompletten BON inkl. aller Grafiken und QR-Codes - ohne wenn und aber.

Das interessiert Sie? Dann kommen Sie doch einfach zur EuroShop auf unseren Messestand. Wir zeigen, wie einfach und günstig es sein kann, seine Kunden zu begeistern!

Wie sieht die Gesetzeslage aus?

Ein Kassen-Beleg kann sowohl elektronisch, als auch in Papierform (BON) zur Verfügung gestellt werden. Wird ein Beleg elektronisch übermittelt (z.B. per eMail), so muss der Kunde dem vorher zustimmen.

Bei der elektronischen Belegausgabe ist ein standardisiertes Datenformat zu verwenden, der Kunde muss den Beleg mittels einer Standardsoftware aufrufen können.

 

 

 


Share

News informations

  • Date:
  • Categories: News POSMAN® Trendthema